INCOTERMS
Erklärung
Alle Erläuterungen zu den INCOTERMS 2000 die hier aufgeführt sind, dienen dazu dem Logistiker einen Überblick über die einzelnen Klauseln zu geben. In der Praxis sollte auf das offizielle Regelwerk der ICC zur Auslegung der Handelsklauseln INCOTERMS 2000 (ICC-Publikation Nr. 560 ED, ISBN 9783929621051) zurückgegriffen werden, um sämtlich Informationen des offiziellen Wortlautes vollständig berücksichtigen zu können.
Kurzübersicht der INCOTERMS und Transportarten mit geeigneten INCOTERM-Klauseln
Allgemeine Informationen
- INCOTERMS = International Commercial Terms.
- Herausgegeben durch die internationale Handelskammer, Paris.
- Letzte Überarbeitung der Klauseln im Jahr 2000
- Einheitliche internationale Regeln für die Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln im internationalen Handel.
- Es wird angestrebt, dass die INCOTERMS auch im nationalen Handel vermehrt eingesetzt werden.
- Kein internationales Gesetz! Sie werden nur gültig wenn Sie im Kaufvertrag explizit vereinbart werden.
- Vertragliche Sonderbestimmungen im Kaufvertrag gehen vor.
- Die Verwendung der INCOTERMS-Version muss im Kaufvertrag explizit aufgeführt werden. Es können auch ältere Versionen, z.B. von 1990 zugrunde gelegt werden. Beispiel: € 500,-- CIF Rio de Janeiro (INCOTERMS 1990)
- Die INCOTERMS gelten nur für Waren (die körperlich anzufassen und transportierbar sind) und können nicht für Dienstleistungen, Lizenzen oder Software verwendet werden.
Was regeln die INCOTERMS?
- Sie regeln nur die Rechte und Pflichten des Verkäufers und des Käufers, Transport- und Speditionsverträge bleiben unberührt.
- Eine Ware muss aufgrund des Abschluss eines Kaufvertrages vom Versandort V zum gewünschten Bestimmungsort B geliefert werden.

- Der Lieferprozess kann in zwei Transporte geteilt werden:
- Für die Wegstrecke V => Ü ist der Verkäufer zuständig
- Für die Wegstrecke Ü => B ist der Käufer zuständig - Wo sich der Übergabepunkt befindet wird mit Hilfe der Wahl der INCOTERM-Klausel definiert.
Hauptfunktionen der INCOTERMS:
- Verteilung der Kosten auf Verkäufer und Käufer
- Wer Übernimmt welche Verpflichtungen für die beiden Wegstrecken
- Wer deckt bis wohin welches Risiko ab (z.B. Gefahrenübergang)
Nebenfunktionen der INCOTERMS:
- Warendokumente:
Wer muss die erforderlichen bzw. gewünschten Warendokumente beschaffen. Wer trägt die Kosten hierfür? - Transportdokumente:
Wer muss welche Transportdokumente beschaffen? Wer trägt die Kosten hierfür? - Versicherung:
Wer muss die Ware für welche Teilprozesse versichern? Wer trägt die Kosten hierfür? - Information:
Wer muss den anderen Partnern mit welchen Informationen zu welchem Zeitpunkt versorgen? (z.B. Info darüber welches Hafenbecken im Übergabeort angefahren worden ist) - Warenprüfung:
Wer muss die Warenprüfung durchführen und wer muss diese Prüfung bezahlen. - Verpackung:
Wie muss die Ware verpackt werden. Wer bezahlt den Verpackungsprozess und die Verpackungsmaterialien.
Was regeln die INCOTERMS nicht und sollte im Kaufvertrag separat definiert werden?
- Zahlungsbedingungen und Gerichtsstand
- Eigentumsübergang (im Gegensatz zum Besitzübergang)
- Folgen von Verstößen gegen die INCOTERMS-Verpflichtungen
- Haftungsausschlüsse
- Ersatzlieferungen
Alle Angaben in Anlehnung an die ICC INCOTERMS 2000
EXW, FCA, FAS, FOB, CFR, CIF, CPT, CIP, DAF, DES, DEQ, DDU, DDP
Haftungsbeschränkung
Alle bei logistik-pro.de genannten Daten und Informationen wurden gewissenhaft zusammengestellt und aufbereitet. Trotz sorgfältiger Prüfung kann es hierbei u.U. zu Fehlern kommen. Die Logistikberatung Dr. Hoffmann kann hierfür grundsätzlich keine Haftung übernehmen. Alle Bilder, Texte, Tabellen und Grafiken, die nicht ausdrücklich zur freien Verfügung benannt sind unterliegen dem Copyright. Firmenlogos sind grundsätzlich Eigentum der jeweiligen Markeninhaber.